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Alkohol und Fahrrad: Wo liegt die Promillegrenze?

Alkohol und Fahrrad: Wo liegt die Promil...

27.04.2021 - Update: 25.08.2021



Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Bike, um nachhaltig und umweltbewusst durch den Alltag zu fahren. Aber wie sieht das tägliche Leben mit einem elektrischen Fahrrad eigentlich genau aus? Ist es wirklich besser, nach einem Glas Bier aufs Fahrrad zu steigen als ins Auto? Immerhin ist das Pedelec auch motorisiert, nicht nur deswegen sollte man über die geltenden Gesetze im Bilde sein. Wo genau die Promillegrenze bei Fahrradfahrern liegt, was sie als Fahrradfahrer, E-Biker und S-Pedelec-Fahrer nach dem Genuss von Alkohol beachten sollten und welche Strafen bei Missachtung der Gesetze gelten, liest du hier. 

Fahrrad und Alkohol: Wo liegt die Promillegrenze?

Mit wie viel Promille du aufs Fahrrad steigen darfst und wann dabei die Grenze erreicht ist, ist gesetzlich klar geregelt. Jedoch besteht ein Unterschied zwischen der Fahrt auf einem Fahrrad oder E-Bike und dem Fahren eines S-Pedelecs nach dem Genuss von Alkohol. Diese Feinheit kann in der nächsten Polizeikontrolle entscheidend sein. Daher sollten auch Fahrradfahrer stets über die aktuelle Rechtslage informiert sein. 

Wer mit dem Pedelec unterwegs ist, kann davon ausgehen, dass das E-Bike rechtlich wie ein herkömmliches Fahrrad behandelt wird. Wer beim Fahren eines solchen E-Bikes auffällig wird und beispielsweise eine rote Ampel überfährt, darf sogar eine geringe Menge Alkohol im Blut haben, um straffrei zu bleiben. Der Richtwert für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer sind hier 0,3 Promille. Wer diesen Wert überschreitet und sich im Straßenverkehr gleichzeitig auffällig verhält, muss mit einer Strafanzeige durch die Polizei rechnen. Fahrradfahrer gelten bei der Überschreitung der gesetzlich festgelegten Promillegrenze von 0,3 Promille ebenfalls als relativ fahrunfähig. Wer unter Einfluss von Alkohol sogar einen Unfall verschuldet und damit nicht nur die eigene, sondern auch die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, hat mit einer hohen Strafe zu rechnen. 

Ein Sonderfall: die Promillegrenze für S-Pedelecs

Wer nach dem Alkoholgenuss statt auf einem Fahrrad auf einem S-Pedelec unterwegs ist, muss darauf achten, dass die E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h, rechtlich nicht als normale Fahrräder gelten. Sie werden als kleine Kraftfahrzeuge gewertet und sind deswegen versicherungspflichtig. Die Elektroräder fallen deswegen auch unter die gleiche gesetzliche Regelung wie Autos und Motorräder. Die Promillegrenze liegt für die Fahrer dieser Fahrzeuge bei 0,5 Promille. Wer von der Polizei kontrolliert wird und den Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet, muss mit strikten Konsequenzen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von bis zu 500 Euro vor. Aber auch mit zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu einem Monat sollte man rechnen. 

Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf der Straße erwischt wird, begeht sogar eine Straftat. Die Konsequenzen sind hier noch weitaus gravierender. Dem Fahrer eines S-Pedelecs drohen in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 3000 Euro, drei Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug von bis zu einem halben Jahr. Daher sollte man sich wirklich gut überlegen, ob man das E-Bike nach einem feuchtfröhlichen Abend nicht vielleicht doch stehen lässt und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt. 

Fahrtüchtigkeit: Der Bußgeldkatalog

Radfahrern und Autofahrern ist auch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer stets davon abzuraten, betrunken in ihr Auto oder auf ihr Fahrrad zu steigen. Wer es aber trotzdem nicht lassen kann, mit dem Rad nach Hause zu fahren, hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die in einem offiziellen Bußgeldkatalog festgelegt sind und somit flächendeckend gültig sind. Wer als Radfahrer mit 0,3 Promille Alkohol im Blut von der Polizei kontrolliert wird, gilt als relativ fahruntüchtig.

Wer aber als Radfahrer beim Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille von der Polizei erwischt wird, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettogehalts und einem Fahrverbot von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft. Man gilt dann laut Gesetz als absolut fahrunfähig. Als weitere Maßnahme wird für dieses Vergehen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die generelle Zulässigkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wer diese medizinisch-psychologische Untersuchung, die im Volksmund auch Idiotentest genannt wird, nicht besteht, wird mit einem Fahrverbot belegt und muss seinen Führerschein abgeben. Das kann also bedeuten, dass man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wurde und damit seinen Pkw-Führerschein aufs Spiel setzt. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von bis zu 1,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, aber kein auffälliges Fahrverhalten zeigt, bleibt straffrei. Für alle Fahrer mit Führerschein in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Wer hier mit mehr als 0,0 Promille erwischt wird, verliert seine Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. 

Was, wenn es zu einem Unfall kommt?

Wer mit Alkohol im Blut auf das Rad oder ins Auto steigt, überschreitet bereits eine Grenze. Radfahrer und Autofahrer sollten sich jederzeit bewusst darüber sein, dass nicht nur sie auf den Straßen fahren. Eine verantwortungslose Handlungsweise gefährdet auch immer andere Verkehrsteilnehmer. Alkohol beeinträchtigt nicht nur die Wahrnehmung von Rad- und Autofahrern, sondern ebenfalls ihr Urteilsvermögen.

Sollte es dennoch unter Einfluss von Alkohol zu einem Unfall kommen, steht immer zuerst die alkoholisierte Person in Verdacht, den Schadensfall ausgelöst zu haben. Unfallschäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung. Als Grundsatz gilt: Die Versicherung zahlt nur bei Vorsatz nicht. 

Oft werden E-Bikes durch alte Versicherungsverträge jedoch nicht abgesichert. Für diesen Fall gibt es spezielle Haftpflicht- oder E-Bike-Versicherungen, die im Schadensfall greifen. Wer unter Einfluss von Alkohol einen Unfall verursacht und so die die Promillegrenze überschreitet, gilt als grob fahrlässig. Auch in diesem Fall greift aber in der Regel die Haftpflichtversicherung. Wer allerdings mit Vorsatz Schaden verursacht, muss diesen aus eigener Tasche bezahlen, egal, wie viel Promille man im Blut hatte.

Folgen für die Versicherung

Das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem E-Bike oder S-Pedelec kann erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsansprüche im Fall eines Unfalls haben. Während der Artikel darauf hinweist, dass Unfallschäden in der Regel von der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung übernommen werden, sei denn, es liegt Vorsatz vor, bleibt die Frage nach der Deckung bei Alkoholeinfluss offen. Im Allgemeinen gilt, dass Versicherungen Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht wurden, als Ergebnis grober Fahrlässigkeit betrachten können. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Ansprüche reduziert werden oder im schlimmsten Fall gar nicht gedeckt sind. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss könnten Versicherungsgesellschaften daher Leistungen kürzen oder in bestimmten Fällen vollständig verweigern, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer die Promillegrenze deutlich überschritten hat. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass jeder Schadensfall individuell geprüft wird und die genauen Folgen vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den Umständen des Unfalls abhängen.

Internationale Unterschiede

Internationale Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen und Promillegrenzen für Fahrradfahrer und E-Bike-Nutzer können für Touristen, die im Ausland unterwegs sind, von Bedeutung sein. Während der Blogbeitrag die Regelungen in einem nicht näher spezifizierten Land beschreibt, variieren die Gesetze zum Fahren unter Alkoholeinfluss weltweit erheblich. In einigen Ländern gibt es möglicherweise niedrigere Promillegrenzen für Radfahrer, oder Alkoholkonsum ist beim Fahrradfahren gänzlich verboten. Touristen sollten sich daher vor einer Reise mit den lokalen Verkehrsregeln vertraut machen, um unangenehme Überraschungen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Länder mit strengen Alkoholgesetzen oder speziellen Regelungen für elektrisch unterstützte Fahrräder. Das Bewusstsein und die Einhaltung lokaler Gesetze tragen dazu bei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Präventionsmaßnahmen

Fahrrad- und E-Bike-Fahrer können verschiedene präventive Maßnahmen ergreifen, um die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu minimieren. Während der Artikel die Gefahren des Alkoholkonsums beim Radfahren erwähnt, bietet er keine spezifischen Empfehlungen zur Prävention. Zu den wirksamen Maßnahmen gehört die Aufklärung über die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss, sowohl in Bezug auf die eigene Sicherheit als auch auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Fahrradclubs, lokale Gemeinschaften und Verkehrsbehörden können Informationskampagnen, Workshops und Trainingsprogramme anbieten, um das Bewusstsein zu schärfen. Eine weitere effektive Präventionsmaßnahme ist die Nutzung alternativer Transportmittel nach dem Konsum von Alkohol, wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste. Zusätzlich können Apps und Geräte, die den Alkoholgehalt im Blut schätzen, dabei helfen, eine informierte Entscheidung über die Fahrtüchtigkeit zu treffen. Solche präventiven Ansätze fördern nicht nur ein sichereres Verhalten, sondern tragen auch dazu bei, die allgemeine Verkehrssicherheit zu verbessern.

Wir aus der Bikes.de-Redaktion haben eine große Leidenschaft: Fahrräder. Und diese Leidenschaft wollen wir mit dir teilen. Daher sind wir immer auf der Suche nach neuen, spannenden und relevanten Themen rund ums Rad, die dir Information und Orientierung bieten – und vor allem jede Menge Lust aufs Radfahren machen sollen. Viel Spaß beim Lesen!