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E-Bike Leasing: Eine Option, vor allem für Arbeitnehmer

E-Bike Leasing: Eine Option, vor allem f...

27.04.2021 - Update: 03.09.2021


Was ist E-Bike-Leasing?

Wer sich bereits lange ein E-Bike wünscht, kann sich freuen, denn seit dem Jahr 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Mithilfe des Arbeitgebers lässt sich ein Leasing-Vertrag erstellen, der nicht nur steuerlich vorteilhaft ist, sondern gleichzeitig auch einen nachhaltigen und aktiven Lebensstil ermöglicht. 

Dank der Möglichkeit des E-Bike-Leasings, können sich Interessierte nicht nur das neueste Pedelec-Modell nach ihren persönlichen Vorstellung aussuchen, sondern ihr elektrisches Fahrrad auch zu einfachen und bequemen Konditionen leasen, ohne das finanzielle Risiko des Wertverfalls durch einen Kauf einzugehen. Seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr müssen Dienstradnutzer nun nicht mal mehr den geldwerten Vorteil wegen der privaten Nutzung ihres E-Bikes versteuern und haben so sogar noch mehr Vorzüge bei der Anwendung. 

Grundsätzlich können alle Fahrradtypen als Dienstfahrrad geleast werden. Das bedeutet , dass ein Arbeitnehmer im Leasing-Prozess nicht gesondert auf die Alltagstauglichkeit des E-Bikes achten muss. Allerdings wird von Experten empfohlen, dass der Kaufpreis eines zu leasenden elektrischen Fahrrads mindestens bei 1500 Euro liegen sollte, damit sich das Leasing für den Fahrradfreund auch lohnt. 

Ist es sinnvoll, ein E-Bike zu leasen? 

Wer Lust auf ein E-Bike und die Möglichkeit hat, eines über seinen Arbeitgeber als Dienstrad zu leasen, sollte dieses Angebot nutzen. Sie profitieren von vielen Vorteilen im Vergleichz zum Direktkauf. Bike-Leasing-Spezialisten, wie Euro-Rad bieten enormen Mehrwert beim Dienstradleasing: umfangreiche Versicherungsleistungen, eine jährliche Wartung und sogar den Ersatz von Verschleißteilen. Obendrein kommen E-Bike-Fahrer durch die Gehaltsumwandlung und Einsparung bei der Lohnsteuer unterm Strich günstiger weg als beim Kauf eines E-Bikes. 

Ein solches Dienstradleasing läuft über drei Jahre und bietet meist die Möglichkeit das Rad nach Vertragsende preiswert zu übernehmen oder in einen neuen Leasing-Vertrag für ein aktuelleres Modell einzusteigen. Interessenten für ein Dienstradleasing sollten in der Personalabteilung ihres Arbeitgebers nachfragen, ob bereits Kooperationen bestehen. 

Der besondere Vorteil beim Dienst-E-Bike-Leasing liegt für Selbstständige und Angestellte gleichermaßen darin, dass Leasing nicht nur die günstigere Möglichkeit ist, sich ein hochwertiges und hochpreisiges elektrisches Fahrrad anzuschaffen, sondern auch darin, dass die monatliche Leasing-rate steuerlich auf das Bruttogehalt angerechnet wird und der Dienstrad-Besitzer so bares Geld spart. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls vom Fahrradleasing seiner Mitarbeiter. Er spart nämlich nicht nur einen Teil der Sozialversicherungsausgaben, sondern kann sich auch über zufriedene Mitarbeiter freuen.

Wie teuer ist E-Bike-Leasing? 

Im Gegensatz zur Anschaffung eines E-Bikes ist das Leasing über den Arbeitgeber besonders reizvoll. Die steuerlichen Vorteile eines Fahrradleasings bringen dem Dienstfahrradbesitzer oft Ersparnisse in Höhe von 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises. Die monatliche, finanzielle Belastung durch den Nettokaufpreis ist im Vergleich zu den monatlichen Leasingraten ungleich größer. In der Regel läuft ein Leasing-Vertrag für ein E-Bike, das als Dienstrad genutzt wird, über drei Jahre. Ein konkretes Rechenbeispiel hilft dabei, die Vorteile eines Leasing-Vertrags aufzuzeigen. 

Wer von einem Dienst-E-Bike mit einem Neupreis von 2500 Euro träumt, kann bei einem Bruttogehalt von 3500 Euro, also einem entsprechenden Nettoverdienst von 2144,70 Euro, mit einer monatlichen Leasingrate von 79,37 Euro rechnen. Der geldwerte Vorteil (Gehaltsumwandlung) beträgt hier 25 Euro. Dadurch liegt die faktische Rate nur noch bei 51,14 Euro. 

Neben den steuerlichen Vorteilen kann sich der E-Bike-Fahrer auch noch über staatliche Förderung von Städten und Gemeinden freuen, die die Anschaffung eines E-Bikes begünstigen. Sogar bei einem Leasing-Vertrag werden diese Bonuszahlungen verrechnet und erleichtern hier die Entscheidung für ein E-Bike massiv. Der Basisversicherungsschutz ist in der Regel in einem Leasing-Vertrag ebenfalls gewährleistet, für den man beim Kauf eines E-Bikes sonst privat sorgen muss. 

Gibt es E-Bike-Leasing auch für Privatpersonen? 

Generell besteht die Möglichkeit zum Bikeleasing für alle Interessierten. Wer allerdings sein neues elektrisches Fahrrad zu Firmenkonditionen leasen will, sollte dieses über den Arbeitgeber tun, da diese im besten Fall über eine Kooperation mit günstigen Leasing-Anbietern verfügen. Steuerliche Vorteile hat auch nur, wer sein E-Bike als Dienstrad ausweisen kann. Individuell gilt es, für Privatpersonen zu prüfen, ob eine Finanzierung über einen Kredit oder einen Kauf nicht günstiger ist als ein Leasing-Vertrag.

Auch wenn die steuerlichen Vorteile für Privatpersonen nicht greifen, hat man als Privatperson dennoch Anspruch auf die staatliche Förderung von Lasten- und E-Bikes durch Bund, Bundesländer oder Städte. 

Für das dienstliche Leasing eines E-Bikes spricht für Angestellte und Selbstständige allerdings auch, dass das elektrische Dienstfahrrad jederzeit auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann. Faktisch müsste sogar kein Meter aus Dienstzwecken mit dem E-Bike zurückgelegt werden. Da das Dienstfahrrad monatlich pauschal über die Gehaltsabrechnung versteuert wird, entfällt das Führen eines Fahrtenbuchs. Auch wenn das eigene Unternehmen noch nicht mit Leasinganbietern zusammenarbeitet, lohnt es sich für jemanden, der über die Anschaffung eines E-Bikes nachdenkt, in der Personalabteilung nachzuhaken, ob der Arbeitgeber dazu bereit ist, eine Kooperation zu beginnen. Das ist in der Regel kein Problem.

Was beinhaltet ein Leasing-Vertrag für E-Bikes? 

Wer sich für ein E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber entscheidet, sollte sich darüber bewusst sein, dass, ähnlich wie bei einem Finanzierungsplan, der Vertrag eine Verbindlichkeit über mehrere Jahre darstellt. Da der Vertragspartner des Leasing-Anbieters der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer ist, bleibt das E-Bike im Falle eines Arbeitsplatzwechsels also beim Arbeitgeber. Dies kann im Einzelfall mit einer Nutzungsvereinbarung aber auch umgangen werden. 

Im Rahmen eines Leasing-Vertrags sind Service-Leistungen wie Wartung und der Austausch von Verschleißteilen meist in der monatlichen Leasing-Rate inklusive. Erfahrene Handelspartner wie Eurorad bieten in ihrem Premiumpaket für eine höhere monatliche Rate sogar volle Absicherung ohne Selbstbeteiligung an. So ist der Fahrradfahrer im Schadensfall rundum versichert und kann sogar einen Pick-up-Service in Anspruch nehmen. 

Der Leasing-Vertrag beinhaltet außerdem einen Schutz gegen Diebstahl. Auch eine Versicherung gegen Vandalismus, Sturzschäden oder defekte Akkus wird von vielen Leasing-Gesellschaften angeboten. Dies stellt einen großen Vorteil zum privat gekauften E-Bike dar, das selbst und meist viel kostenintensiver versichert werden muss. 

Auch Zubehör für das E-Bike kann mitgeleast werden, wenn das Teil fest mit dem Pedelec verbunden ist, da es dann als Teil der Anschaffungskosten betrachtet werden kann. Elemente wie ein Transport-Anhänger, ein Helm oder Fahrradbekleidung müssen allerdings privat angeschafft werden. Übringesn: Wer sein E-Bike nicht leasen kann oder möchte, der kann es auch finanzieren. Mehr dazu erfährst hier.

Wir aus der Bikes.de-Redaktion haben eine große Leidenschaft: Fahrräder. Und diese Leidenschaft wollen wir mit dir teilen. Daher sind wir immer auf der Suche nach neuen, spannenden und relevanten Themen rund ums Rad, die dir Information und Orientierung bieten – und vor allem jede Menge Lust aufs Radfahren machen sollen. Viel Spaß beim Lesen!