Verkehr

Darf oder muss man auf dem Radweg fahren?

Darf oder muss man auf dem Radweg fahren...

24.04.2021 - Update: 06.01.2023



Eine ähnliche Situation hast du als Radfahrer garantiert schon mal erlebt: Du fährst auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, erblickst eine Gruppe von Menschen und weichst, um Komplikationen zu vermeiden und keine Umstände zu bereiten, kurzerhand auf die unbefahrene Straße aus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Radfahrer sowohl Straße als auch Radweg befahren oder gibt es eine Pflicht, Radwege zu benutzen?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In bestimmten Situationen müssen Radfahrer den Radweg benutzen, in anderen dürfen sie den Radweg, aber auch die Straße benutzen. Das richtige Verhalten ist also nicht immer offensichtlich. Mit einem Blick in die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) beseitigen wir alle Unklarheiten.

Radwegbenutzungspflicht: Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Sind bestimmte Verkehrszeichen vorhanden, müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Das Befahren der Fahrbahn ist dann verboten. Das ist häufig bei viel befahrenen Straßen der Fall.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.'

So erkennst du die Zeichen:

Zeichen Bedeutung Aussehen Regelung
Zeichen 237 Radweg blaues Schild mit weißem Fahrrad Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Zeichen 240 gemeinsamer Geh- und Radweg blaues Schild mit zwei Fußgängern oben und einem Fahrrad unten Radfahrer müssen den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Zeichen 241 getrennter Rad- und Gehweg blaues Schild mit einem Fahrrad links und zwei Fußgängern rechts Radfahrer müssen den getrennten Geh- und Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.

Hier gibt es also eine Radwegbenutzungspflicht. Ist der Radweg mit einem der oben genannten Zeichen ausgeschildert, musst du ihn als Radfahrer benutzen.

Auf gemeinsamen und getrennten Rad- und Gehwegen ist Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nicht benutzen, solange keine Zusatzzeichen die Benutzung erlauben.

Wann dürfen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Neben Radwegen, die durch die blauen Verkehrsschilder gekennzeichnet sind und benutzt werden müssen, gibt es auch Radwege, bei denen es dir als Radfahrer freisteht, ob du diese oder lieber die Fahrbahn benutzen möchtest. Sie werden als Radweg ohne Benutzungspflicht bezeichnet.

Die StVO (§ 2 Absatz 4) besagt: „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden' – müssen aber nicht. Befindet sich neben der Fahrbahn zusätzlich zum Gehweg ein weiterer Sonderweg, handelt es sich dabei meist um einen Radweg ohne Benutzungspflicht.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) nennt folgende Erkennungsmerkmale:

  • Neben der Fahrbahn gibt es zwei Sonderwege, die baulich voneinander getrennt sind: einen Geh- und einen Radweg. In der Regel ist der direkt an der Bebauung liegende Weg der Gehweg. Der Radweg ohne Benutzungspflicht befindet sich zwischen Gehweg und Fahrbahn.
  • Die blauen Fahrradweg-Schilder, die auf eine Benutzungspflicht hinweisen, fehlen.
  • An den Einmündungen sind Absenkungen vorhanden, damit du mit deinem Rad auf den Sonderweg auffahren kannst.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Nicht zu verwechseln ist der baulich von der Fahrbahn getrennte Radweg ohne Benutzungspflicht mit Radfahrstreifen und Schutzstreifen.

Nach der StVO ist ein Radfahrstreifen durch das Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet und durch das Zeichen 295, die durchgezogene Linie, von der Fahrbahn abgetrennt. Es handelt sich also um einen Sonderweg, der jedoch nicht baulich, zum Beispiel durch einen Grünstreifenvon der Fahrbahn abgetrennt ist. Autofahrer dürfen den Radfahrstreifen nicht befahren.

Ein Schutzstreifen ist durch das Zeichen 340, die gestrichelte Linie, gekennzeichnet und darf von Autofahrern mitbenutzt werden. Der Schutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn.

Was gilt für Kinder und Familien bezüglich Radwegpflicht?

Da die Radwegbenutzungspflicht für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren entfällt, gelten für Kinder und Familien andere Regeln. Diese sind in § 2 Absatz 5 der StVO festgehalten.

Kinder bis acht Jahre

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen sie diesen gemäß StVO auch befahren. 

Kinder bis zehn Jahre

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, aber auch auf der Straße fahren.

Familien

Wird ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren von einem Elternteil oder einer anderen Aufsichtsperson begleitet, darf diese Person den Gehweg für die Dauer der Begleitung ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.

Auf was muss geachtet werden?

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen: Der Radverkehr darf den Fußgängerverkehr nicht gefährden oder behindern. Wenn erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

Was gilt für Gruppen in puncto Radwegbenutzungspflicht?

Laut neuer StVO dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sonst muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen mit mindestens 16 Fahrradfahrern. Diese dürfen nach StVO § 27 einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Geschlossen ist ein Verband dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer seine Mitglieder als zum Verband gehörig erkennen.

Neue Straßenverkehrsordnung 2020

Fahrradfahrer aufgepasst! Die neue StVO, die seit dem 28. April 2020 gültig ist, bringt einige Erleichterungen und mehr Sicherheit für den Radverkehr, aber auch erhöhte Bußgelder für Radfahrer mit sich.

Auch in Hinblick auf die Radwegpflicht gab es Änderungen und die Verletzung der Radwegbenutzungspflicht schlägt mit höheren Kosten zu Buche. Dazu zählt das regelwidrige Fahren auf dem Gehweg oder die Nutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen. Linksseitige Radwege dürfen nur befahren werden, wenn zusätzlich 'Radverkehr frei' angezeigt wird. Also: Augen auf im Radverkehr!


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Nach ihrem Studium der Literaturwissenschaften widmet sich Luisa nun der Sonderpädagogik, wobei ihr Schwerpunkt auf der emotionalen und sozialen Entwicklung liegt. Ihrer Liebe zum Schreiben und zum Sport kann sie als Redakteurin für Bikes.de weiterhin nachgehen. Wenn sie nicht gerade am Studieren und Schreiben ist, trifft man sie zum Wandern, Joggen und Radfahren irgendwo im Wald an. Für Luisa ist das Fahrrad ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel, ein Sportgerät und ein tolles Fahrzeug, um Natur zu erleben und die Welt zu entdecken. Am liebsten ist sie mit ihrem Trekkingrad oder ihrem Mountainbike unterwegs.